Bundesweite Förderung von Schwerlastenrädern tritt in Kraft

Ein erster Schritt, aber aus unserer Sicht noch nicht genug: Die bundesweite Förderung von Schwerlastenrädern ist in Kraft getreten und zwar rückwirkend zum 29.11.2017. Auf der Internetseite des Bafa  erfahren Sie mehr über die Bedingungen / Voraussetzungen. Gefördert werden s. g. Schwerlastenfahrräder wie z. B. das Modell Grizzly aus unserem Hause. Die Förderung beträgt 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad.

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschulen), Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser bzw. deren Träger sowie
  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)

Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung von E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.

Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von

  • elektrisch angetriebene Lastenfahrräder,
  • Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder
  • Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss.

Weitere wichtige Infos unter dem o. g. Link oder im Merkblatt Modul 5 – Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit Elektroantrieb für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (PDF, 515KB, Datei ist nicht barrierefrei)


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