Pedelec / E-Bike

Zunächst einmal versuchen wir “Licht ins Dunkel” zu bringen, indem wir Sie über die Begriffe “E-Bike” und “Pedelec” aufklären:

E-Bike oder Pedelec?

Alle Räder, die Pedalpower produziert, fallen in die Kategorie “Pedelecs”: es besteht daher keine Versicherungspflicht und auch keine Helmpflicht!

  • Beim Pedelec (ein Kunstwort aus Pedal-electric) muss man immer mittreten (pedalieren) um voran zu kommen, es erfolgt also eine Unterstützung, die nicht nur bei Bergfahrten sehr hilfreich ist und noch dazu großen Spaß bringt.
  • Das E-Bike kann dagegen mit einem Gasgriff  (ohne dass der Fahrer pedalieren muss)  bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden.

Beim E-Bike besteht Helm- und Versicherungspflicht!

Somit ist das Pedelec, nicht nur aus Fitnessgründen, die bessere Wahl. Beim Pedelec ist die Nenndauerleistung auf 250 Watt begrenzt, die Unterstützung regelt bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h ab. Beim Pedelec besteht keine Helm- und Versicherungspficht! Als zusätzliche Ausnahme kann das Pedelc bis 6 km/h auch ohne Tretbewegung gefahren werden. Ein zusätzlicher Hebel oder Knopf dient dann bei einigen Modellen als Schiebe- oder Anfahrhilfe.

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